Wir liefern zu den folgenden AGB

Alle Vereinbarungen und Angebote liegen die Bedingungen des Lieferaten zugrunde. Sie gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt.

Fassung vom 01.07.2007

1. Preisangebot. Verbindliche Preisangebote werden nur bei Kenntnis der exakten Daten in Euro abgegeben und sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer. Nachträgliche Änderungen und zusätzliche Arbeiten, die aus den bei Angebotsabgabe vorliegenden Unterlagen nicht erkenntlich waren, werden zusätzlich berechnet.

2. Zahlungsbedingungen. Die Zahlung des Rechnungsbetrages (Nettopreis zzgl. Mehrwertsteuer) hat innerhalb 8 Tagen mit 2% Skonto und 30 Tage ohne Abzug in Euro zu erfolgen. Besteller, die Aufträge im Namen Dritter erteilen, haften für den gesamten Rechnungsbetrag. Rechnungsreklamationen können wir nur bis spätenstens 10 Tage nach Rechnungserhalt anerkennen.

3. Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des vereinbarten Preises oder bis zur Einlösung der dafür gegebenen Schecks Eigentum des Lieferanten.

4. Lieferungen gelten ab Betreibsstätte Donauwörth soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Vesand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Transportversicherungen werden von dem Lieferanten nur auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Auftraggebers vorgenommen. Portokosten werden weiterverrechnet.

5. Betriebsstörungen - sowohl im eigenen Betreib wie in fremden, von denen die Herstellung und der Transport abhängig sind - verursacht durch Krieg, Streik, Aussperrung, Aufruhr, Brennstoff-, Gas- oder Strommangel, Versagen der Verkehrsmittel, Arbeitseinschränkung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt befreien von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeiten und Preise. Eine hierbei herbeigeführte Überschreitung der Lieferzeit und des Preises berechtigt den Auftraggeber nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder den Lieferanten für etwa entstandenen Schaden verantwortlich zu machen.

6. Lieferungsverzug. Bei Lieferungsverzug des Lieferanten ist der Auftraggeber in jedem Fall erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt. Als angemessenen gilt eine Nachfrist in der es beim Lieferanten möglich ist die Ware fehlerfrei und mit Einhaltung der Kontrollwege fertigzustellen. Eine etwaige Haftung des Lieferanten ist der Höhe nach beschränkt auf den Betrag, der auf den betroffenen, zu liefernden Gegenstand in Rechnung entfällt.

7. Prüfung.

KORREKTURABZUG (Plott oder PDF)

Der Kunde erhält grundsätzlich einen Korrekturabzug (bei CtP ein Standproof, bei Datenbearbeitung ein PDF) seines Auftrages. Die Freigabe durch den Kunden auf der Grundlage des Korrekturabzuges (Standproofs) enthaftet die PPD GmbH & Co KG bezüglich aller Fehler, die bereits aus dem Korrekturabzug (Standproof oder PDF) ersichtlich gewesen wären. Soweit ein Korrekturabzug (Standproof, PDF) auf Kundenwunsch, z.B. wegen der Dringlichkeit des Auftrages, unterbleibt, haftet die PPD GmbH & Co KG nicht für Fehler, die auf einem Korrekturabzug (Standproof, PDF) hätten festgestellt werden können.

ENDKONTROLLE DER FILME/DRUCKPLATTE

Die Endkontrolle der gelieferten Filme (bei CtP Druckplatten) obliegt dem Kunden. Für Fehler, die auf dem Film (der Druckplatte) zu erkennen sind, haftet die PPD GmbH & Co KG nicht. Es ist wegen der mehrfachen Konvertierung der Daten während des Belichtungsprozesses auch bei größter Sorgfalt nicht in jedem Falle zu vermeiden, dass die belichteten Filme/Druckplatte vom freigegebenen Korrekturabzug abweichen. Druckfreigaben durch den Endabnehmer enthaften die PPD GmbH & Co KG in gleicher Weise, wie solche des Kunden.

8. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig und müssen dem Lieferanten schriftlich mitgeteilt werden. Mangel eines Teils der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen. Es kann nur Minderung, nicht aber Wandlung oder Schadensersatz verlangt werden. Es ist die fehlerbehaftete Ware vorzulegen. Schadensersatz aus positiver Vertragsverletzung o.ä. die über den reinen Gewährleistungsanspruch hinausgeben bzw. Ansprüche aus mittelbaren Schäden sind ausgeschlossen. Der Lieferant hat das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die Minderung ist der Höhe nach auf den Betrag beschränkt, der für den mangelhaften Teil der Lieferung berechnet ist. Versteckte Mängel, die nach unverzüglicher Untersuchung nicht zu finden sind dürfen, nur dann gegen den Lieferanten geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von vier Wochen, nachdem die Ware den Betrieb verlassen hat, bei demselben eintrifft.

Solche Mängelrügen bedürfen der Schriftform. Mängelrügen, die auf mangelhafte Originalvorlagen zurückzuführen sind, können nicht anerkannt werden. Für Maßhaltigkeit und Haftfähigkeit von Filmen und fotografischen Schichten, die im Laufe der Zeit eintretenden Veränderungen bei Farbstoffen in chemischen Schichten für altersbedingte Zersetzung chemischer Schichten und Zusammensetzungen der Metalle übernimmt der Lieferant keine Gewähr. In sonstigen Fällen haftet er nur in dem Umfang, als ihm dafür bestimmte Eigenschaften von seinen Lieferanten garantiert sind. Für Verschulden des Personals wird auch innerhalb von Verträgen nur nach § 831 BGB gehaftet.

9. Skizzen, Entwürfe, Retuschen sowie fotografische Aufnahmen und Muster werden berechnet, auch wenn ein Auftrag zur Herstellung von Reproduktionen oder Druckplatten nicht erteilt wird.

10. Urheberrecht. Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung an eigenen Skizzen, Entwürfen und Originalen, Lichtbildern, Negativen, Filmen und dergleichen,sowie Sourcecode, in jedem Verfahren und zu jedem Verwendungszweck verbleiben vorbehaltlich ausdrücklich anderweitiger Regelung dem Lieferanten.

11 Versicherungen. Wenn die dem Lieferanten übergebenen Manuskripte, Originale Druckstöcke, Materialien oder sonstigen eingebrachten Sachen versicherbare Schäden oder jede andere Gefahr versichert werden sollen, hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen. Andernfalls kann nur eigenübliche Sorgfalt verlangt werden.

12. Aufbewahrung von Datenträgern, Datenbeständen, Filmen, usw. nach Auftragserledigung erfolgt nur nach ausdrücklicher vorheriger Vereinbarung ohne Übernahme des Lagerrisikos und ist gesondert zu vergüten. Die dem Lieferanten gehörenden und bei ihm verbleibenden Originalfilme (Mutterfilme) werden im Höchstfall 4 Wochen aufbewahrt, wenn nicht anderweitig besondere Vereinbarungen getroffen sind. Für fremde Vorlagen oder andere Gegenstände, die nach Erledigung des Auftrages vom Auftraggeber nicht binnen 4 Wochen angefordert werden, übernimmt der Lieferant keine Haftung.

13. Kundendaten. Die während der Auftragsbearbeitung verwendeten und neuerstellten Daten des Kunden stehen diesem grundsätzlich bis zu 4 Wochen nach Auftragsabschluss zur Verfügung. Diese Zusage steht unter dem Vorbehalt, dass die Daten technisch noch vorhanden sind.
Die Speicherung der Kundendaten durch die Schwertberger GmbH erfolgt kostenlos. Es werden die bei der Verarbeitung verwendeten Daten in den Formaten, in denen sie vorhanden sind, zur Verfügung gestellt. Der Kunde hat die Datenträger zu stellen. Zudem wird der Aufwand der Zurverfügungstellung durch die Schwertberger GmbH in Rechnung gestellt.
Zur Klarstellung: Die Bereitschaft der Schwertberger GmbH, noch vorhandene Kundendaten zur Verfügung zu stellen, begründet keinen Anspruch auf Speicherung der Daten. Eine Speicherung der Daten ist jeweils einzelvertraglich zu vereinbaren und wird gegebenenfalls in Rechnung gestellt.

14. Belichtungsservice. Bei Aufträgen, die lediglich die Belichtung von Kundendateien zum Inhalt haben, haftet der Kunde für satztechnische Fehler. Die Separation der Daten findet bei der PPD GmbH & Co KG grundsätzlich durch das vorhandene RIP statt. Das bedeutet, dass insbesondere bei Verwendung von Duplexbildern, Überfüllungen, Schmuckfarben, Schriftenauswahl, RGB und JPEG Dateien in QuarkXPress und ähnliche Optionen, bei denen die Separation durch Programme des Kunden erfolgt ist, ein Hinweis auf diesen Umstand durch den Kunden zu erfolgen hat. Ebenso wird von Seiten der Schwertberger GmbH davon ausgegangen, dass die Kunden ihre Dateien mit den jeweils aktuellen Versionen der verwendeten Programme erstellen. Soweit der Kunde mit nicht aktuellen Versionen arbeitet, hat er die Pflicht, einen entsprechenden Hinweis zu erteilen. Für Fehler, die durch solche Hinweise hätten vermieden werden können, haftet die Schwertberger GmbH nicht.

15. Schriftform für von den AGB abweichenden Vereinbarung. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

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